Eine Anwartschaft auf Umwegen

Eine Anwartschaft auf Umwegen

Was ist eine Anwartschaft?

Wer vorübergehend aus der privaten Krankenversicherung austreten muss, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Damit wird die Versicherung nicht aufgelöst, sondern nur unterbrochen. 

In einem unserer Fälle bestand der Wunsch, das Baby ab der Geburt mit einer Anwartschaft zu versichern, die Vollkrankenversicherung allerdings erst mit der Heirat auszulösen.

Die Ausgangslage

Mit meinem Kunden hatte ich nur wenige Tage nach der Geburt des Kindes den Erstkontakt per Chat. Der Vater des Neugeborenen ist in der privaten Krankenversicherung, deshalb rechnen die Eltern auch damit, dass das Kind nach der Heirat gegebenenfalls in die private Krankenversicherung wechselt. Momentan kann das Baby noch bei der Mutter in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein. 

Der Vater ist aktuell bei der DKV Deutsche Krankenversicherung. Das Baby hat die ersten beiden Untersuchungen U1 und U2 bereits hinter sich. Aufgrund dessen habe ich eine Anwartschaft angeboten, um die private Krankenversicherung des Kindes ab der Heirat gültig zu machen.

Die Vorgabe des Kunden war es, keinen Luxustarif für mehr als 200 Euro pro Monat als private Kinderkrankenversicherung für sein Kind auszuwählen.

Am genauesten habe ich mich damit beschäftigt, dass das Kind gerade Neugeboren und deshalb noch unter zwei Monate alt ist. Im U-Heft gab es kurz nach der Geburt Einträge, zu denen jedoch das Attest vom Arzt schon nachgeliefert wurde. Nichtsdestotrotz musste aufgrund dessen eine Risikovoranfrage eingeleitet werden.

Die Eltern sind derzeit noch unverheiratet, was sich allerdings in naher Zukunft ändern wird.

Natürlich achte ich sehr sorgfältig auf unsere Kundenwünsche und habe mich an dessen Vorgabe gehalten. Diese war es einen Tarif zu finden, der gute Leistungen bietet, bei einem Monatsbeitrag von circa 160 Euro.

Unsere erste Tarifauswahl

DKVHanseMerkurBarmenia
TarifBMK/2KVT500+PSVEinsA expert3+
Monatsbeitrag169,22 €
154,30 €
164,83 €
Jährlicher Selbstbehalt400 €
(Amb., Stat., Zahn)
0 €
(nur Amb. & Zahn. // Stat. ohne SB)
600 €
(Amb., Stat., Zahn)

Das Missverständnis mit der Anwartschaft

Im weiteren Prozess habe ich die Vollkrankenversicherung erstmals gleich ab der Geburt beantragt, da die angebotene Anwartschaft von Seiten des Kunden nicht mehr im Raum stand.

Die Risikovoranfrage hierzu lief bereits, wegen der Einträge im U-Heft. Das Attest hierzu wurde – wie oben erwähnt – vom Arzt bereits nachgeliefert.

Gleich nach dem eingereichten Antrag für die Vollkrankenversicherung änderte der Kunde  dann doch seine Meinung hin zu der von mir angebotenen Anwartschaft. Daraufhin musste ich trotzdem auf die Annahme warten, um in der Folge auf Anwartschaft umstellen zu können. Dies war logischerweise leider mit einer gewissen Zeitverzögerung für den Kunden verbunden, aber konnte am Ende noch gut gelöst werden.

Die Anwartschaft ab Geburt konnte nur mit der Bestätigung der Versicherung des Kindes von der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft treten.

Die Entscheidung

Letztendlich entschied sich der Kunde für den KVT500+PSV der HanseMerkur, da dieser mit der Höhe des Beitrags und des Selbstbehaltes am ehesten den Wünschen des Kunden entsprach.

Der zeitliche Ablauf

Mittwoch, 01. Mai 2019:

Erstkontakt

Freitag, 24. Mai 2019:

Antrag gestellt

Dienstag, 28. Mai 2019:

Antrag angenommen (am selben Tag geht die Bestätigung der gesetzlichen Krankenversicherung an den Versicherer)

Donnerstag, 13. Juni 2019:

Angebot für Anwartschaft auf dem Weg zum Kunden

Montag, 10. Juli 2019:

Kunde bestätigt den Versand der Unterlagen zur Umstellung auf eine Anwartschaft zum Versicherer (Problem: Die Bestätigung zur Umstellung auf Anwartschaft wurde nicht vom Versicherer empfangen)

Mittwoch, 02. Oktober 2019:

Heirat der Kindseltern → Veranlassung der Umstellung auf eine Vollkrankenversicherung mit der Heiratsurkunde

Montag, 28. Oktober 2019:

Telefonische Bestätigung des Versicherers zur nachträglichen Umstellung zum 02.10.

Sonntag, 10. Januar 2020:

Erfolgreiche Bestätigung des Versicherers bezüglich der Umstellung zur Vollkrankenversicherung ab 02.10.

Sonntag, 17. Januar 2020:

Abrechnung des Tippgeber Cashbacks

Resümee

Sollte auch bei Euch ein Wunsch auf Anwartschaft bestehen, würden wir Euch bitten dies bitte vor Antragsstellung mit uns zu kommunizieren, das beschleunigt und vereinfacht den Prozess für alle Parteien.

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