Glossar
Das Wörterverzeichnis zu Kinderkrankenversicherungen
Unser Wörterverzeichnis mit den wichtigsten Begriffen zur Kinderkrankenversicherung und Erklärungen zu den Tarifdetails, um schon im Voraus offene Fragen zu beantworten.
SB (=Selbstbehalt)
Der Selbstbehalt ist ein Anteil, den Versicherungsnehmer bei Zunutze ziehen der Versicherung selbst tragen. Das heißt der Versicherer übernimmt nicht das vollständige Risiko.
Das bedeutet, dass die Selbstbeteiligung für alle Leistungsbereiche der privaten Krankenversicherung gilt: sowohl für den ambulanten und stationären Bereich, als auch für den Zahnbereich.
Dieses Prinzip liegt meistens bei den Kompakttarifen vor.
Teilweise verzichten die Versicherer allerdings bei Vorsorgeuntersuchungen (ärztliche und zahnärztliche Vorsorge) auf den Selbstbehalt.
Dieses Prinzip liegt in den Modultarifen vor. Hierbei ist der Selbstbehalt begrenzt auf den jeweiligen Tarif-Bereich. Dabei kann der Versicherte entscheiden, dass er den Selbstbehalt beispielsweise nur für den Baustein der ambulanten Leistungen vereinbaren möchte. Das würde wiederum bedeuten, dass die Kosten für eine Zahnbehandlung oder einen Klinikaufenthalt komplett von der Versicherung übernommen werden.
Bei diesem Prinzip übernimmt der Versicherte einen bestimmten Prozentsatz der Kosten – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Dieses Modell ist sehr typisch für ambulante Selbstbehalt-Tarife. Hierbei übernimmt der Versicherte beispielsweise 40% der Arzt- und Medikamenten pro Jahr, was rund 2.000 € entspricht.
Primärarzttarif
Vor dem Aufsuchen eines Facharztes müsst Ihr zuerst Euren Kinderarzt konsultieren, um 100% der ärztlichen Behandlung beim Facharzt von der Versicherung erstattet zu bekommen.
stationäre Bettenanzahl
Je nach Tarif hat man im Bezug auf die Betten entweder nur die Regelleistungen des Tarifs oder man hat bei manchen Versicherungen die Möglichkeit einen Tarifbaustein hinzuzunehmen und dadurch die Bettenanzahl nach eigenem Ermessen auswählen.
Habt Ihr ein 1- oder 2-Bettzimmer (meist in Kombination mit Privatarztbehandlung) ausgewählt, das Euch jedoch vom Krankenhaus nicht zur Verfügung gestellt werden kann, so bekommt ihr je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif einen bestimmten Geldbetrag zurück.
Habt Ihr ein 1- oder 2-Bettzimmer (meist in Kombination mit Privatarztbehandlung) ausgewählt, das Euch jedoch vom Krankenhaus nicht zur Verfügung gestellt werden kann, so bekommt ihr je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif einen bestimmten Geldbetrag zurück.
Habt Ihr ein 1- oder 2-Bettzimmer (meist in Kombination mit Privatarztbehandlung) ausgewählt, das Euch jedoch vom Krankenhaus nicht zur Verfügung gestellt werden kann, so bekommt ihr je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif einen bestimmten Geldbetrag zurück.
In allen Tarifen ist die Mindestoption ein Mehrbettzimmer und somit vorhanden ohne dass Ihr einen Zusatzbaustein hinzunehmen müsst.
Rooming-In bedeutet, dass Ihr mit Eurem Kind gemeinsam im Zimmer übernachten dürft, damit es nicht alleine im Krankenhaus bleiben muss. Für diese Option gibt es teilweise Einschränkungen, die sich nach dem Alter des Kindes richten.
Beitragsrückerstattung (BRE)
Bei manchen Tarifen ist es der Fall, dass Ihr bei Leistungsfreiheit in einem gewissen Zeitraum (z.B. Euer Kind war ein Jahr lang gar nicht beim Arzt oder Ihr habt die Rechnung nicht eingereicht) eine gewisse Anzahl an Monatsbeiträgen pro Jahr zurückerstattet bekommt. Es kann sich auch um einen sogenannte „erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung“ handeln, womit Ihr sogar an den Umsätzen der Versicherung profitieren könnt.