Zum Ärztetarif für Kinder mit Hindernissen

Auch Kinder von Medizinern haben Zugang zu PKV-Ärztetarifen

Wie wir den bevorzugten Babytarif einer Ärztin doch noch realisieren konnten

Die Ausgangslage: beide Elternteile in der PKV versichert

Zwei Wochen nach der Geburt ihres Babys erhielten wir den Anruf einer Ärztin, die selbst im Arzttarif MP100A bei der Allianz versichert ist. Ihr Mann ist ebenfalls bei der Gothaer im Tarif MediVita 250 privat versichert. Das junge Elternpaar hatte sich bereits vor ihrer Kontaktaufnahme intensiv mit dem Thema Krankenversicherung beschäftigt und wünschte sich für ihren – nach eigenen Aussagen – völlig gesunden Sohn – einen Hochleistungstarif, der in allen drei Bereichen – ambulant, dental und stationär – überdurchschnittlich gut leisten und möglichst über gar keinen bzw. nur einen geringen Selbstbehalt verfügen sollte.

Im ersten Schritt haben wir den Eltern einen Vergleich der Elterntarife bei der Allianz und Gothaer mit dem verkaufsoffenen Arzttarif VHV1A+ der Barmenia gegenübergestellt. Hierbei handelt es sich um einen Hochleistungsärztetarif ohne Selbstbeteiligung. Denn auch Kinder von Medizinern haben Zugang zu den speziellen Ärztetarifen der Gesellschaften. Und selbstverständlich muss das Kind auch nicht bei einem der Elternversicherer angemeldet werden.

Dieser Tarif entsprach also den genau den Vorstellungen, die die Eltern für ihr den PKV-Kindertarif ihres Baby hatten. Darüber hinaus erstellten wir einen Vergleich mit zwei weiteren Ärztetarifen der Barmenia mit unterschiedlich hohen Leistungsstufen und dem KidsFit der HanseMerkur – ein verkaufsoffener Kindertarif, der in unserem eigenen Ranking zu den Preis-Leistungs-Siegern zählt und von Eltern, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen gegen ihren eigenen Elterntarif entscheiden, am häufigsten nachgefragt wird.

Mit zwei Vergleichen lagen den Eltern nunmehr sechs unterschiedliche Kindertarife vor, deren Leistungsumfang und Besonderheiten auf über 70 Seiten dokumentiert waren. Unsere Vergleiche umfassen stets auch eine vereinfachte Ampeldarstellung. So wird den Eltern schnell und übersichtlich vor Augen geführt, welcher Tarif in welchem Leistungssegment besonders gut punktet bzw. welcher weniger leistungsstark ist.

Anhand dieser Darstellung war der Wunschtarif für das Baby seitens der Eltern schnell gefunden: Es sollte der VHV2A+ bei der Barmenia mit einem Monatsbeitrag von 156,46 Euro und ohne Selbstbehalt werden. Es handelt sich hierbei um einen Kompakttarif für Ärzte mit Kostenerstattung für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung im 2-Bett-Zimmer sowie Chefarztbehandlung.

Da den Eltern zu diesem Zeitpunkt die Barmenia als Versicherungsgesellschaft völlig unbekannt war, blieben vor der eigentlichen Antragsstellung allerdings noch einige offene Fragen hinsichtlich der Barmenia Versicherung im Allgemeinen. Wir konnten diese aber ausführlich und zur vollen Zufriedenheit der Eltern beantworten, so dass die verbliebenen Bedenken ausgeräumt werden konnten.

Zu diesem Zeitpunkt gingen wir von einem kurzen und reibungslosen Antragsverfahren aus, da das Baby ja nach Aussagen der Eltern, “völlig gesund” sei. Es sollte aber ganz anders kommen. Dazu aber erst später….

Unsere Tarifauswahl: Elterntarif und Alternativen

Elterntarif Alternative 1 Alternative 2
Kindertarif: Allianz
MP100
Barmenia
VHV2A+
HanseMerkur
KidsFit
Annahme: ohne Gesundheitsprüfung wg. Kontrahierungszwang Nur mit Gesundheitsprüfung Nur mit Gesundheitsprüfung
Beitrag (2022): 158,76 Euro/Monat 158,76 Euro/Monat 179,86 Euro/Monat
Jährlicher Selbstbehalt: 800 Euro für Arznei- und Verbandmittel 0 Euro 0 Euro
Beginn: Rückwirkend ab Geburt gemäß § 198 VVG erst ab dem Tag der Annahme rückwirkend bis zur Geburt
Merkmale: Kompakttarif (Gruppe) für Ärzte mit Kostenerstattung für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung im 2-Bett-Zimmer sowie Chefarztbehandlung. Tarif ohne Selbstbeteiligung (abgesehen von einer Selbstbeteiligung nur für Arznei- und Verbandmittel in Höhe von 800 Euro je Kalenderjahr). Kompakttarif für Ärzte mit Kostenerstattung für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung im 2-Bett-Zimmer sowie Chefarztbehandlung. Tarif ohne Selbstbeteiligung.

Entscheidungskriterien der Eltern:

– Leistungsstärke im Bereich Zahn und Kieferorthopädie

– Kostenübernahme über den Höchstsätzen der Gebührenordnung

– Übernahme aller Kurleistungen

Kompakttarif mit Kostenerstattung für ambulante, zahnärztliche und tationäre Behandlung  mit 1-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung

Kein Selbstbehalt für Kinder und Jugendliche bis 20.

Nach der Tarif-Entscheidung

Erstes Hindernis: Arbeitgeberzuschuss

Das erste Hindernis: Gleichzeitig stellten die Eltern aber fest, dass sich die Mutter in den nächsten Monaten ja noch in Elternzeit befinden und somit auch ein geringeres Einkommen ohne Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung des Babys haben würde. Allerdings hatte der Vater seinen Arbeitgeberzuschuss noch nicht voll ausgeschöpft.

Was tun? Wir prüften also – vor der eigentlichen Antragsstellung – ob statt der Mutter nicht auch der Vater Versicherungsnehmer für den Ärztetarif des Babys werden könnte. Dies wurde seitens der Barmenia aber abgelehnt. Bei Arzttarifen gilt grundsätzlich, dass der Versicherungsnehmer dem Berufsstand der Ärzte angehören muss.

Also stellten wir den Eltern frei verkäufliche Tarife der Barmenia vor, denn auf die Barmenia hatten sich die Eltern ja aufgrund des starken Leistungsniveaus in den Bereichen ambulant, dental und stationär bereits eingeschossen. Die übrigen Tarife entsprachen allerdings nicht ganz dem Leistungsumfang der Arzttarife und die Eltern waren davon nicht wirklich überzeugt, denn im Vergleich zu den Nicht-Arzttarifen erhebt die Barmenia in ihren unterschiedlichen Tarif-Familien einen Selbstbehalt (für Kinder ab 150 Euro jährlich aufwärts). Das entsprach den Vorstellungen der Eltern so gar nicht. Parallel lautete unsere Empfehlung aber auch, dass der Vater Kontakt mit seinem Arbeitgeber aufnimmt und darlegt, dass leider nur die Ehefrau in den Genuss eines Arzttarifes für den Sohn bei der Barmenia kommen würde und ob er von seinem Arbeitgeber aus diesem Grund dennoch den Zuschuss erhalten würde, wenn er zwar nicht Versicherungsnehmer des Vertrages wird, aber die monatlichen Beiträge für die Krankenversicherung des Kindes zahlt. Der Arbeitgeber stimmte diesem zu und der Arzttarif VHV2A+ bei der Barmenia war somit wieder im Spiel.

Hinweis: Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass es sich hierbei um ein individuelles “Gentlemen Agreement” zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber handelt. Nicht alle Arbeitgeber stimmen diesem zu. Der Arbeitnehmer muss dies also individuell mit seinem Arbeitgeber bzw. seiner Personalabteilung aushandeln.

Zweites Hindernis: Befund im U-Heft

Die Antragsstellung und das nächste Hindernis: Wir generierten die Antragsunterlagen für das Baby und forderten bei der Familie auch die Kopien des Vorsorgeuntersuchungsheft inklusive U1 und U2 sowie das Hör- und Hüftscreening an. Bei Babys und Kindern erfolgt die Gesundheitsprüfung nämlich grundsätzlich anhand des U-Heftes.

Auch wenn in diesem Fall bei dem Baby überall “keine Auffälligkeiten” angekreuzt war, gab es im U-Heft den Vermerk “Hackenfüße”. Der Hackenfuß (Pes Calcaneus) ist eine vor allem bei Neugeborenen relativ häufige, meist harmlose Fußstellung, die sich in den ersten Lebenstagen auch wieder von alleine zurückbildet.

Also mussten wir zunächst eine Voranfrage bei der Risikoprüfung stellen, ob die Barmenia das Baby mit diesem Vermerk überhaupt annehmen würde. Innerhalb von 24 Stunden erhielten wir auch folgende Rückmeldung der Voranfrage:

Unter der Voraussetzung, dass die Hackenfüße nicht mehr vorhanden sind, gilt folgende Risikobewertung:
Es genügt eine Bestätigung der Kundin, dass keine Behandlung angeraten oder beabsichtigt ist und das keine Beschwerden bestehen. Dann sei eine Annahme ohne Erschwernis möglich.

Wir reichten also den Antrag bei der Barmenia ein.

Drittes Hindernis: Rückwirkender Beginn ab Geburt oder ab Datum der Annahme

Ein weiteres Hindernis entsteht: Mittlerweile tat sich aber auch ein ganz anderes Problem auf. Das Krankenhaus hatte der Mutter eine Rechnung für den stationären Aufenthalt der des Babys im Rahmen der Entbindung zugesendet. Die Gesamtkosten beliefen sich auf knapp 900 Euro. Die Versicherungsgesellschaft der Mutter, die Allianz, teilte ihrer Kundin zunächst telefonisch mit, dass sie die Kosten für das Baby nicht übernehmen würden, denn hierfür sei die Versicherung des Babys zuständig. Da die Barmenia allerdings nicht rückwirkend zur Geburt versichert, sondern erst ab dem Tag der Annahme, würde die Kundin die Kosten für den stationären Aufenthalt selbst tragen müssen.Das wollte unsere Kundin absolut vermeiden.

Also berieten wir uns intern, um in Erfahrung zu bringen, welche Versicherungsgesellschaft nun die Kosten für das Baby übernehmen rückwirkend übernehmen würde. In Frage kam hier wieder nur die HanseMerkur, denn sie versichert Neugeborene anders als die Barmenia nicht ab dem Tag der Annahme, sondern rückwirkend zum Geburtstermin.

Von der HanseMerkur erhielten wir auch sehr schnell folgende Rückmeldung – auch mit dem Hinweis, dass die Kosten für den Aufenthalt des Babys zur Geburt in Höhe von 900 Euro vollständig übernommen werden würden, allerdings auch nur unter der Bedingung, dass sich diese sogenannten Hackenfüsse bis zur U3 zurückgebildet haben und keine weitere Behandlung angeraten ist: Erforderlich ist die U3 und ein Zweizeiler vom Kinderarzt, dass sich die Hackenfüße zurückgebildet haben und nicht behandlungsbedürftig sind.

Das Antragsverfahren bei der Barmenia lief parallel weiter und auch mein Tipp an die Kundin, noch einmal mit der Allianz bezüglich der Kostenerstattung für das Baby zu sprechen, erwies sich als fruchtbar, denn schnell hatte die Kundin dann doch die Zusage, dass die Krankenhausrechnung für das Baby von der Allianz übernommen wird.

Der Versicherungsschutz bei der Barmenia war nun also doch wieder der haushohe Favorit. Die Auflage der Barmenia für die Annahme des Babys war aber weiterhin der positive schriftliche Befund mit der U3, dass sich die Hackenfüsse vollständig zurückgebildet haben und dass dies auch schriftlich im U-Heft vermerkt wird.

Die U3 Untersuchung erfolgte nur wenige Tage später und wir konnten die Kopie der U3 und noch ein schriftliches Attest des Kinderarztes bei der Barmenia einreichen, dass sich die Hackenfüsse vollständig zurückgebildet haben. Die Antragsannahme von der Barmenia erfolgte noch am selbigen Tag und der Versicherungsschutz im Wunschtarif der Eltern kam somit am Ende doch noch zustande.

Der zeitliche Ablauf

Nach der Beratung und der Entscheidungsfindung lief die Sache in zeitlicher Reihenfolge so:

  • Montag, 4. Juni 2018
    Antragsunterlagen per E-Mail an den Vater versandt (das Antragsformular und alle vorvertraglichen Pflichtinformationen wie die Verbraucherinformationen, das Produktinformationsblatt oder die allgemeinen Versicherungsbedingungen).
  • Dienstag, 5. Juni 2018
    Voranfrage bei der Barmenia, ob der Vater Versicherungsnehmer des Arzttarifes werden könnte.
    Negative Rückmeldung am gleichen Tag.
  • Freitag, 8. Juni 2018
    Antrag und U-Heft vom Kunden zurück – per E-Mail, als Scann. Papier versuchen wir seit Jahren zu vermeiden und zum Glück brauchen wir die Unterlagen auch nicht mehr im Original. Entsprechend reicht uns ein gut lesbares PDF für den weiteren Prozess.
  • Montag, 10. Juni 2018
    Kontakt der Risikoprüfung der Barmenia aufgrund des Vermerkes im U-Heft. Rückmeldung am nächsten Tag.
  • Dienstag, 11. Juni 2018
    Antragsstellung bei der Barmenia, Rückmeldung der Barmenia mit entsprechenden Votum erfolgte noch am gleichen Tag.
  • Dienstag 11. Juni 2018
    Voranfrage bei den Versicherungsgesellschaft HanseMerkur zur Versicherbarkeit aufgrund des Vermerkes U-Heft.
  • Mittwoch, 12. Juni 2018
    Positive Rückmeldung der HanseMerkur bezüglich Versicherungsschutz rückwirkend zur Geburt und Kostenübernahme der Krankenhausrechnung für das Baby, falls die Versicherung der Mutter diese nicht übernimmt
  • Montag, 18. Juni
    Die U3 hat stattgefunden und der Arztbericht fällt positiv aus.
  • Dienstag, 19. Juni
    Der komplette Antrag inklusive Attest und U3 wurde von uns um 10:58 Uhr erneut bei der Barmenia eingereicht.
    Um 15:47 Uhr erhielten wir die Annahmeerklärung der Barmenia.

Was sonst noch relevant war

Die Kundin musste die Kosten für die U3 selbst tragen, da er Versicherungsschutz bei der Barmenia wie oben ausgeführt nicht rückwirkend zur Geburt erfolgt, sondern bei dieser Gesellschaft tatsächlich erst ab dem Tag der Annahme Anspruch auf Leistung besteht. Für die Eltern war dies allerdings weniger bedeutsam. Ein Versicherungsschutz in dem Wunschtarif für ihr Baby war am Ende maßgeblich.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert