Private Zusatzversicherung: Das Kind allein versichern

Sie können Ihr Kind ohne Weiteres mit einer privaten Zusatzversicherung ausstatten, auch wenn Sie selbst diesen Schutz nicht genießen.

Doch auch bei der Zusatzversicherung nimmt nicht jede Gesellschaft ein Kind einfach so an, wenn nicht mindestens ein Elternteil ebenfalls dort versichert ist.

Besonders interessant: Der Kontrahierungszwang im Sinne des § 198 VVG gilt natürlich nicht nur für die private Vollversicherung, sondern auch für private Zusatzversicherungen. Das bedeutet, dass es sinnvoll sein kann, rechtzeitig vor der Geburt als Elternteil selbst einen solchen Vertrag abzuschließen. Denn dann muss der Versicherer nach der Geburt auch das Kind annehmen – ob er will oder nicht und ohne Gesundheitsprüfung. Im Falle von Erbkrankheiten oder Geburtsschäden würde er ansonsten bei einem Antrag auf Alleinversicherung den Versicherungsschutz verweigern können.

02171 404104

Mo. bis Sa., 9 – 20 Uhr
Beratung kostenlos

Diese Gesellschaften nehmen Ihr Kind auch ohne Elternteil an:

Diese Gesellschaften nehmen Ihr Kind nur unter zusätzlichen Bedingungen an:

  • Axa: Ein Elternteil muss Versicherungsnehmer des Vertrages sein
  • Barmenia: Wenn die Versicherung voraussichtlich nicht nur kurzfristig abgeschlossen wird.
  • Central: Ab dem ersten Lebensjahr, davor nur wenn ein Elternteil ebenfalls mit einer Zusatzversicherung dort versichert ist.
  • Concordia: Ab dem 8. Lebensjahr
  • CSS: Tarif clinic2 nur mit Erwachsenen-Beitrag
  • Debeka: Ein Elternteil muss Versicherungsnehmer des Kindervertrages bei der Debeka werden
  • Deutscher Ring: Ein Elternteil muss Versicherungsnehmer des Deutschen Rings sein (egal, mit welcher Art von Versicherung)
  • Gothaer: Ein Elternteil muss Versicherungsnehmer der Kinderkrankenversicherung bei der Gothaer sein
  • Hallesche: Ab dem 8. Lebensjahr
  • HUK: Ab dem 4. Lebensjahr
  • LKH: Ab einem Mindestbeitrag von 5 Euro
  • Mannheimer: Ab U3 mit erhöhtem Beitrag
  • Münchener Verein:  Ein Elternteil muss Versicherungsnehmer für die Krankenversicherung des Münchener Vereins werden
  • R+V:  Ein Elternteil muss Versicherungsnehmer der R+V sein
  • SDK: SG1, SG2 oder ZGB sind Pflicht

Alle Angaben sind ohne Gewähr, da sich die Annahmerichtlinien der Gesellschaft von Zeit zu Zeit ändern. Von Gesellschaften, die hier nicht aufgeführt sind, liegen uns keine Annahmerichtlinien vor.

In einem konkreten Fall werden wir dies für Sie gern gesondert prüfen. Versuchen Sie es einfach!